Kassenpatienten (!)

Die Praxis bietet eine umfassende hausärztliche Versorgung für Kinder, Erwachsene und Senioren (Zulassung bei der Kassenärztliche Vereinigung Hamburg) mit Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen. Diese Praxis besitzt zudem eine spezielle ärztliche Qualifizierung zur Teilnahme an den Selektivverträgen der meisten gesetzlichen Krankenkassen. Die Entscheidung ob die Behandlungskosten übernommen werden, liegt bei Ihrer Kasse. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob Ihre ! Kasse die speziellen ärztlichen Leistungen dieser Praxis übernehmen möchte:

→ LINK zur Liste teilnehmender gesetzlichen Krankenkasse.

→ Breite Kritik an Lauterbachs Homöopathie-Streichung

Für Patienten dieser gesetzlichen Krankenkassen fallen somit z. Zt. keine Kosten für die ärztliche Anamnese und Verlaufskontrollen an. (In Zukunft (s.o.) könnte für Kassenpatienten eine Zusatzversicherung benötigt werden). Bei weiteren Fragen zu den Sonderverträgen und der Kostenübernahme können Sie sich auch an Ihre gesetzliche Krankenkasse  oder  direkt an  den  Deutschen Zentralverein homöopathischer Ärzte wenden (DZVhÄ).

Der Gesundheitsminister plant die Homöopathie als freiwillige Kassenleistung abzuschaffen.
Wenn Sie dem entgegen treten wollen, können Sie aktiv werden: LINK

Kassenwechsel leicht gemacht, darauf müssen Sie achten:

  • Die Kasse kann jederzeit gewechselt werden. Dazu muss bei der alten Kasse schriftlich gekündigt werden. An die neue Kasse ist man für mindestens 18 Monate gebunden. Sollte keine neue Kasse gefunden werden, bleibt man automatisch in der bisherigen Krankenkasse versichert.
  • Bei der Fusion von Krankenkassen gibt es kein Sonderkündigungsrecht, auch nicht nach Leistungskürzung durch eine Krankenkasse.
  • Erhebt die Krankenkasse aber erstmals einen Zusatzbeitrag oder erhöht sie ihren Zusatzbeitrag, besteht bis zur erstmaligen Fälligkeit des (erhöhten) Zusatzbeitrags ein Sonderkündigungsrecht, auf das die Krankenkasse spätestens einen Monat zuvor hinweisen muss.